Sehr geehrter Kunde,
zu nachfolgenden Geschäftsbedingungen bietet die Firma Wohnmobile Rheinhessen – nachstehend "Vermieter" genannt – Reisemobile an:
1. Anzuwendendes Recht, Stellung des Kunden, Vertragsinhalt
1.1 Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich die mietweise Überlassung des Reisemobiles.
1.2 Zwischen Vermieter und dem Mieter kommt ein Mietvertrag zustande, auf den ausschließlich deutsches Recht, und zwar in erster Linie die Bestimmungen dieses Vertrages, ergänzend die gesetzlichen Vorschriften über den Mietvertrag, Anwendung finden.
1.3 Der Mieter gestaltet seine Fahrt selbst und setzt das Fahrzeug eigenverantwortlich ein.
1.4 Bestandteil des Mietvertrages ist auch das vom Mieter und der Rückgabestation vollständig auszufüllende und zu unterschreibende Übernahme- und Rückgabeprotokoll.
2. Berechtigte Fahrer/Fahrzeugbenutzung
2.1 Das Mindestalter des Mieters bzw. des berechtigten Fahrers muss 21 Jahre betragen und im Besitz eines
gültigen Personalausweises bzw. Reisepasses sein. Ferner muss der Mieter bzw. der berechtigte Fahrer ein Jahr
im Besitz des Führerscheins Kl. B sein.
2.2 Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass nur Personen das Mietfahrzeug führen, die die vorgenannten Bedingungen erfüllen. Der Mieter ist verpflichtet, auf Verlangen des Vermieters Namen und Anschrift aller Fahrer des Fahrzeugs bekannt zu geben, soweit diese nicht im Mietvertrag selbst genannt sind. Die Fahrer sind
Erfüllungsgehilfen des Mieters. Der Mietgegenstand wird nur ausgehändigt, wenn die entsprechenden Voraussetzungen nachgewiesen sind und der Führerschein vorgelegt wird. Die Verpflichtung, die vereinbarte Miete zu bezahlen, wird hierdurch nicht berührt.
2.3 Der Mieter verpflichtet sich das Wohnmobil schonend und pfleglich zu behandeln, rücksichtsvoll zu fahren und nicht schuldhaft gegen Verkehrsgesetze zu verstoßen. Das Wohnmobil ist nach jeder Fahrtunterbrechung ordnungsgemäß abzustellen und abzuschließen. Das Wohnmobil darf nicht überladen werden.
2.4 Öl, Wasserstand und Reifendruck sind während der Mietdauer regelmäßig zu kontrollieren. Der Mieter hat unbedingt die vorgeschriebenen maximalen Durchfahrtshöhen und Durchfahrtsbreiten zu beachten. Verletzt der Mieter diese Pflichten, haftet er für die daraus entstehenden Schäden.
3. Unzulässige Nutzungen
Dem Mieter ist untersagt, das Wohnmobil wie folgt zu verwenden:
Zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests.
Zur Begehung von Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts nachweisbar sind.
Zur Weitervermietung, Überlassung an Dritte oder zu unsittlichen Zwecken.
Zur entgeltlichen Personenbeförderung, zur Beförderung von Lasten oder mehr als der zulässigen Personenzahl.
Zur Beförderung von Tieren aller Art (außer durch vorherige Absprache mit dem Vermieter).
Zum Transport von Gütern jeglicher Art, die von den Vorstellungen zur Verwendung eines Reisemobiles abweichen.
Zur Beförderung explosiver, entzündlicher, giftiger, radioaktiver oder sonstiger gefährlicher Stoffe.
Zur Nutzung über das zulässige Gesamtgewicht hinaus.
Der Mieter ist für die Einhaltung der für die Reise nötigen Vorschriften verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu Lasten des Mieters.
4. Mietpreise
4.1 Als Mietpreis gelten grundsätzlich die Preise aus der bei Vertragsabschluss jeweils gültigen Preisliste, sofern nicht ein besonderer Preis vereinbart ist und die Mietpreisvereinbarung nicht auf einem offensichtlichen Irrtum beruht. Bei der Preisberechnung werden die unterschiedlichen Saisonzeiten berücksichtigt.
4.2 Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 20% auf den Mietpreis, aber mindestens 250 € zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens 21 Tage vor Mietbeginn fällig. Sollte der Betrag bis dahin nicht eingegangen sein, wird dies als Rücktritt angesehen und die in Punkt 4.3 vereinbarten Rücktrittskosten berechnet. Liegt der Vertragsabschluss weniger als 21 Tage vor Mietbeginn oder der Mietpreis unter 250 € wird der Mietpreis ohne Anzahlung in voller Höhe sofort fällig.
4.3 Bei Vertragsrücktritt vor dem vereinbarten Mietbeginn werden folgende Anteile des Mietpreises berechnet:
Bis zu 60 Tage 25%,
bis zu 42 Tage 40%,
bis zu 21 Tage 60%,
bis zu 14 Tage 80%,
bis zu 1 Tag 90%,
bei Nichtabholung 100%.
Es bleibt dem Mieter unbenommen nachzuweisen, dass durch den Rücktritt oder die Nichtabholung kein Schaden oder ein solcher nur in geringerer Höhe entstanden ist. Wird das Wohnmobil erst nach dem vereinbarten Termin oder gar nicht abgeholt, bleibt das Wohnmobil bis zur Beendigung der Mietzeit für den Mieter reserviert, Ansprüche auf Mietpreiskürzung bleiben ausgeschlossen. Gegen die bei Rücktritt fälligen Kosten kann sich der Mieter durch Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung schützen. Eine Stornierung bzw. ein Vertragsrückstritt der Buchung muss schriftlich erfolgen.
Bei Umbuchung oder Annahme eines Ersatzmieters, welche dem Vermieter obliegt, wird eine Bearbeitungsgebühr von 150 € berechnet.
4.4 Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen. Gelingt es dem Vermieter das Fahrzeug anderweitig zu vermieten, wird die eingegangene Miete aus dieser Vermietung, unter Berücksichtigung einer Servicepauschale in Höhe von 150 €, auf den Mietpreis
angerechnet.
Bei verspäteter Rückgabe wird je angefangene Stunde eine Stundenpauschale von 30 €, ab drei Stunden der doppelte Mietpreis je Verspätungstag berechnet, Schadenersatzansprüche eines unmittelbaren Nachmieters trägt der Mieter. Der Nachweis eines nicht entstandenen Schadens bleibt dem Mieter unbenommen.
5. Freikilometer
Der Mietpreis beinhaltet 250 km pro Tag.
Mehrkilometer werden mit 0,30 € pro km berechnet.
Ab einer Mietdauer von 14 Tagen sind die Kilometer frei.
6. Kautionsleistung
6.1 Das Wohnmobil wird in technisch einwandfreiem Zustand, gereinigt und mit gefülltem Kraftstofftank bereitgestellt, eventuell vorhandene Mängel werden in einem Protokoll festgehalten.
6.2 Bei Übergabe ist eine unverzinsliche Kaution in Höhe von 1.500 € zu hinterlegen.
6.3 Sollte das bestellte Wohnmobil aus irgendeinem Grund nicht verfügbar sein, ist der Vermieter berechtigt ein Ersatzfahrzeug der gleichen oder höheren Preisgruppe zu stellen oder vom Vertrag zurückzutreten. Geleistete Zahlungen werden zurückerstattet, Schadensersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter bestehen nicht.
6.4 Die Kaution wird auf einer Checkliste zusammen mit dem Zustand des Fahrzeugs bestätigt.
6.5 Gibt der Mieter das Fahrzeug unbeschädigt zurück, wird die Kaution in der Regel nach 7 Tagen erstattet. Bei Reisen nach Norwegen wird eine Pauschale zur Mautabrechnung einbehalten (die Mautabrechnung erfolgt in der Regel in einem Zeitraum von 3 Monaten). Unberührt davon bleibt die Haftung für versteckte Mängel. Liegt eine Beschädigung vor oder wird das Mietfahrzeug verspätet zurückgegeben kann die volle Kaution einbehalten werden bis die Höhe des Schadens ermittelt ist.
7. Übergabe, Rücknahme und Reinigungsgebühren
Die Fahrzeuge können am Vortag des 1. Miettages ab 17 Uhr übernommen werden. Die Rückgabe erfolgt am letzten Miettag bis spätestens 13 Uhr. Die Fahrzeuge werden im gereinigten Zustand und vollgetankt übergeben und sind im frisch gereinigten Zustand und vollgetankt zurückzugeben. Sollte das Fahrzeug nicht vollgetankt sein, erheben wir eine Betankungsgebühr von 30 € zuzüglich Kraftstoffkosten. Ist die Reinigung bei Fahrzeugrückgabe durch den Mieter ganz oder teilweise nicht erfolgt, so hat dieser für eine Innenreinigung 140 €, für eine WC-Reinigung 100 € und für eine Außenreinigung 120 € zu zahlen. Bei sehr starken Verschmutzungen des Innenraums liegt die Reinigungsgebühr im Ermessen des Vermieters. Die Innenreinigung kann für 120 € und die Außenreinigung für 100 € mit gebucht werden. Bei Fahrzeugübergabe wird ein Übergabeprotokoll erstellt. Durch die vorbehaltlose Unterzeichnung erkennt der Mieter den vertragsmäßigen Zustand des Fahrzeuges an.
8. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für die von ihm verschuldeten Unfallschäden am Wohnmobil bis zur Höhe der in Punkt 13 vereinbarten Selbstbeteiligung. Er haftet dagegen uneingeschränkt bei Schäden, die verursacht werden durch:
Zurücksetzen (Vorsetzen) des Fahrzeugs ohne Einweisung einer Hilfsperson
Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit
Unsachgemäße Bedienung der Markise und Satellitenanlage, sowie Schäden an diesen die durch Windeinwirkung, Sturm und/oder Hagel entstehen
Unsachgemäße Behandlung des Wohnmobils
Missachtung maximaler Durchfahrtshöhen und -breiten
Drogen- oder alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit
Nicht termingerechte Fahrzeugrückgabe
Zuwiderhandlungen gegen die Bedingungen des Mietvertrages
Nichtbeachtung der Frostschutzmaßnahmen
Des Weiteren haftet der Mieter voll, wenn er Unfallflucht begangen hat oder der Schaden darauf zurückzuführen ist, dass ein Unberechtigter das Wohnmobil benutzt hat. Der Mieter trägt die Verantwortung für Schäden im und am Wohnmobil, soweit dem Vermieter nicht von dritter Seite vollständiger Ersatz geleistet wird. Ebenso übernimmt der Mieter Kosten für Gutachter und/oder Rechtsanwälte im europäischen Ausland, soweit diese nicht von einem Versicherer übernommen werden, unabhängig der Schuldfrage. Bei Unstimmigkeiten über die Schadenshöhe kann der Vermieter auf Kosten des Mieters einen Sachverständigen beauftragen. In jedem Falle trägt der Mieter die Beweislast, dass ein während der Mietzeit entstandener Schaden nicht durch ihn oder den Mitreisenden verursacht oder verschuldet wurde.
9. Auslandsfahrten
Auslandsfahrten innerhalb Europas sind möglich. Ost- und außereuropäische Länder bedürfen der vorherigen Einwilligung des Vermieters und der Beantragung eines speziellen Versicherungsschutzes. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten.
10. Reparaturen
10.1 Reparaturen die notwendig werden um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Wohnmobils zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zu 150 € in Auftrag gegeben werden. Größere Reparaturen dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der
Vermieter gegen Vorlage entsprechender Belege, soweit der Mieter für den Schaden nicht haftet. Reparaturen dürfen nur in Vertragswerkstätten durchgeführt werden, Herstellergarantien und -auflagen sind zu beachten. Steht eine Vertragswerkstatt nicht zur Verfügung, ist umgehend der Vermieter zu verständigen.
10.2 Sonstige Beschädigungen oder Vorkommnisse, die in Verbindung mit dem Wohnmobil stehen, sind dem Vermieter unmittelbar mitzuteilen damit eine Ersatzbeschaffung rechtzeitig erledigt werden kann.
10.3 Schadensersatzansprüche für vor Vertragsschluss vorhandene Mängel des Fahrzeuges, welche der Vermieter nicht zu vertreten hat, sind ausgeschlossen.
11. Unfall und sonstige Schäden
Bei Unfall, Diebstahl, Brand, Einbruch, Wild- und sonstigen Schäden muss der Mieter die zuständige Polizei und den Vermieter verständigen, ein polizeiliches Unfallprotokoll anfertigen lassen und die Daten von Beteiligten und Zeugen feststellen. Der Mieter verpflichtet sich unverzüglich einen detaillierten schriftlichen Unfallbericht mit Skizze anzufertigen. Der Unfallbericht hat Namen und Anschriften der Beteiligten und etwaiger Zeugen, sowie die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge zu enthalten. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
12. Rauchverbot / Mitnahme von Tieren
12.1 Das Rauchen in den Fahrzeugen ist nicht gestattet.
12.2 Die Mitnahme von Tieren ist nach vorheriger Absprache gestattet.
12.3 Reinigungskosten, die durch Nichtbeachtung entstehen, sowie entgangener Gewinn durch eine dadurch bedingte zeitweise Nichtvermietbarkeit des Fahrzeuges gehen zu Lasten des Mieters.
13. Kraftfahrtversicherungen
Der Mieter ist durch eine gewerbliche Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden mindestens in der Höhe gedeckt, die im Zulassungsland des Fahrzeugs gesetzlich vorgeschrieben ist. Des Weiteren bestehen eine Fahrzeugvollkaskoversicherung, eine Fahrzeugteilkaskoversicherung sowie ein
Euroschutzbrief für das In- und Ausland. Die Selbstbeteiligung je Schadensfall beträgt 1.500 €.
In oder auf dem Reisemobil befindliche Gegenstände (Reisegepäck) sind nicht abgedeckt. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
14. Speicherung und Weitergabe von Personendaten
14.1 Der Mieter ist damit einverstanden, dass Wohnmobile Rheinhessen seine persönlichen Daten speichert.
14.2 Der Vermieter darf diese Daten an Dritte, die ein berechtigtes Interesse haben, weitergeben, wenn die bei der Anmietung gemachten Angaben in wesentlichen Punkten unrichtig sind oder das gemietete Fahrzeug nicht innerhalb von 24 Stunden nach Ablauf der gegebenenfalls verlängerten Mietzeit zurückgegeben wird oder
Mietforderungen im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden müssen oder vom Mieter gegebene Schecks nicht eingelöst oder Wechsel protestiert werden. Darüber hinaus kann eine Weiterleitung der Daten an alle für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zuständigen Behörden für den Fall erfolgen,
dass der Mieter sich tatsächlich unredlich verhalten hat bzw. hinreichende Anhaltspunkte hierfür bestehen. Dies erfolgt beispielsweise für den Fall falscher Angaben zur Vermietung, Vorlage falscher bzw. verlustgemeldeter Personalurkunden, Nichtrückgabe des Fahrzeugs, Nichtmitteilung eines technischen Defekts, Verkehrsverstößen u. ä. Gesetzliche Verpflichtungen zur Weitergabe von Daten werden durch diese Regelung nicht eingeschränkt.
15. Nichtigkeit, Nebenabreden, Schriftform
Die Nichtigkeit einer oder mehrerer der Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Für Änderungen dieses Vertrages ist Schriftform vereinbart. Die Schriftform kann auch nicht durch mündliche Vereinbarung abbedungen werden.
16. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird das zuständige Amtsgericht mit Sitz von Wohnmobile Rheinhessen vereinbart.
17. Bestätigung
Mit Vertragsunterzeichnung bestätigt der Mieter den Erhalt und die Anerkennung dieser Mietbedingungen.
18. Impressum
Wohnmobile Rheinhessen
Oliver Knoll e.K.
Römerring 37
55278 Mommenheim